AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Oneshot Design Service GmbH

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Oneshot Design Service GmbH, Hauptstraße 80, 82327 Tutzing (im Folgenden auch „Verkäuferin“). Neben Warenlieferungen umfasst das Leistungsangebot der Verkäuferin je nach Vereinbarung auch gesondert zu vergütende Planungsleistungen, die Entwicklung von Möblierungskonzepten und/oder das Projektmanagement.

1.2
Von diesen AGB abweichende oder anders lautende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

1.3
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss und Vertragsbindung

2.1
Die Verkäuferin ist, soweit nicht abweichend angegeben, 30 Tage an ihr Angebot gebunden. Nimmt der Käufer das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, erlischt das Angebot. Mit Annahme des Angebots kommt der Vertrag verbindlich zustande.

2.2 
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Verkäuferin und dem Käufer bei Vertragsschluss getroffen wurden, sind in den Vertragserklärungen einschließlich dieser AGB vollständig schriftlich niedergelegt.

3. Änderungsvorbehalt; Freigabe von Materialien

3.1
Geringfügige, handelsübliche Abweichungen in der Beschichtung, im Farbton oder der Maserung bei Oberflächen, Leder, Textilien oder Tapeten gegenüber Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

3.2
Textilien und Tapeten sind vor dem Zuschnitt bzw. der Verarbeitung vom Käufer zu prüfen.

4. Preise und Zahlung

4.1
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2
Die Preise gelten einschließlich Verpackung.

4.3
Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

4.4
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aufgrund von Mängeln, die sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben, wie die Forderungen der Verkäuferin.

5. Lieferung Gefahrübergang und Montage

5.1
Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Käufer etwaigen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt.

5.2
Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung frei Verwendungsstelle. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Der gesetzliche Gefahrübergang im Falle des Annahmeverzuges bleibt unberührt. Im Falle der Versendung der Ware durch die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers geht die Gefahr, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt, nur dann bereits mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt (im Folgenden „Transportperson“) auf den Käufer über, wenn der Käufer die Transportperson mit der Ausführung beauftragt hat und die Verkäuferin dem Käufer diese nicht zuvor benannt hat.

5.3
Sofern die Ware bei dem Käufer frei Verwendungsstelle anzuliefern und ggf. zu montieren ist, hat der Käufer sämtliche Aufgänge freizuhalten und in seinem Einflussbereich für einen freien und sicheren Zugang zum Ort der Aufstellung Sorge zu tragen, um eine ungehinderte Anlieferung und ggf. Montage zu ermöglichen. Der Käufer hat die Verkäuferin auf für ihn offensichtliche Einschränkungen der Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig vorab hinzuweisen.

5.4
Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird die Verkäuferin trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages von ihrem Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert, ist die Verkäuferin berechtigt, den Lieferzeitpunkt gegenüber dem Käufer entsprechend hinauszuschieben. Wird die Verkäuferin unter den vorgenannten Umständen von ihrem Lieferanten endgültig nicht beliefert, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Verkäuferin wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts dem Käufer eine bereits erbrachte unverzüglich erstatten. Die Berufung auf den Selbstbelieferungsvorbehalt setzt voraus, dass die Verkäuferin den Lieferanten sorgfältig ausgewählt hat und die unterbliebene Belieferung nicht auf einem schuldhaften Verhalten der Verkäuferin beruht. Die Verkäuferin wird dem Käufer ihre Ansprüche gegen ihren Lieferanten abtreten. Ansprüche gegen die Verkäuferin aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche aufgrund der schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit bleiben unberührt.

5.5
Wird die Verkäuferin durch von ihr nicht zu vertretende Ereignisse, wie insbesondere behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, die Auswirkungen von Pandemien oder Epidemien oder andere Ereignisse höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehindert, so wird die Verkäuferin für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht befreit und berechtigt, den Lieferzeitpunkt entsprechend hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als vier Monate an, ist jede der Parteien berechtigt, von Vertrag zurückzutreten. Die Verkäuferin wird den Käufer unverzüglich über die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer informieren und im Falle des Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich an den Käufer erstatten.

6. Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die Ware nicht zu dem vereinbarten Lieferzeitpunkt ab, ist die Verkäuferin berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern. Weitergehende Ansprüche der Verkäuferin auf Aufwendungsoder Schadensersatz sowie das Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, bleiben unberührt.

7. Gewährleistung

7.1
Sollte die Ware mangelhaft sein, so stehen dem Käufer vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wobei Schadensersatzansprüche nur in dem in Ziffer 8 bestimmten Umfang bestehen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürlichen Verschleiß und Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch Feuchtigkeit, intensive Bestrahlung mit Sonnenoder Kunstlicht, Temperaturoder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Der Käufer wird gebeten, etwaige Mängel möglichst genau durch Fotos zu dokumentieren, um der Verkäuferin die Prüfung zu erleichtern.

Die Gewährleistungsrechte bleiben hiervon – vorbehaltlich der für Unternehmer geltenden Sonderregelung unter Ziff. 7.2 unberührt.

7.2
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so gelten ergänzend folgende Regelungen:

7.2.1
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, untersucht und etwaige erkennbare Mängel unverzüglich gegenüber der Verkäuferin anzeigt. Offensichtliche Transportschäden, Falschoder Minderlieferungen sind binnen drei Werktagen, anderweitige erkennbare Mängel binnen 7 Werktagen nach Lieferung anzuzeigen, Verdeckte Mängel, die erst später zu Tage treten, sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

Die Mängelrüge hat in Textform unter Beifügung entsprechender Fotos zu erfolgen.

7.2.2
Das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung steht der Verkäuferin zu.

7.2.3
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund von schuldhaften Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Die Verjährungsregelungen des § 445b BGB bleiben unberührt.

8. Haftung

8.1
Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit der Verkäuferin weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.2
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung im Falle einer Garantieübernahme, eines arglistig verschwiegenen Mangels sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3
Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

8.4
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Im Falle von Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, ist die Verkäuferin unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

9.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Abwendung des Eingriffs zu erstatten, haftet der Käufer für den der Verkäuferin entstandenen Ausfall.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Verfahren auch nicht teil.

11. Rechtswahl; Gerichtsstand

11.1
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Verkäuferin. Für den Käufer gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung unter den vorgenannten Voraussetzungen ausschließlich. Die Verkäuferin ist alternativ auch berechtigt, Klage gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

11.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat, so bleiben die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von dieser Rechtswahlklausel unberührt.

Stand März 2021

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